Klasse BE:
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Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Was man mit der Klasse BE fahren darf:
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Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis max. 3.500 kg zGM.
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Auch eine gleichzeitige Ausbildung der Klasse B und BE ist möglich.
Die theoretische Mindestausbildung
- Der Theoretische Unterricht ist bereits mit Erlangung der Klasse B abgeleistet.
Die praktische
Mindestausbildung
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3 x Überlandfahrt zu je 45 Minuten
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1 x Autobahnfahrt zu je 45 Minuten
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1 x Nachtfahrt zu je 45 Minuten